Examensordnung

 Manuelle Therapie für das 

Institut für Osteopathie und Manuelle Therapie (INOMT) 

 1. Auflage, 01. Jan. 1996 
9. Auflage, 01. Jan. 2024 

 http://www.manuelle.de 
Email: info@manuelle.de 

Zulassungsbedingungen 

Zum Abschlussexamen der Manuellen Therapie des INOMT wird zugelassen, wer folgende von den Kostenträgern verlangte Voraussetzungen erfüllt: 

1.: Es wurden alle Kursmodule (Ex1, Ex2, Ex3, Ws1, Ws2, Ws3, TU) besucht und die Teilnahmebescheinigungen können mit vollständiger Stundenzahl vorgelegt werden. Zum Nachweis über die vollständig absolvierten Kursmodule müssen die Teilnahmebescheinigungen (im Original) am ersten Tag des Examens zur Ansicht und Kontrolle am Examensort vorgelegt werden. Ebenfalls vorzulegen sind der Personalausweis und die Berufszulassungsurkunde oder Approbationsurkunde als Physiotherapeut/-in oder anderer Gesundheitsberufe. 

1.1.: Die Rahmenbedingungen der Krankenkassen schreiben vor, dass zwischen dem ersten Tag des ersten (Ex1) Kurses und dem letzten Tag des Examens ein Mindestzeitraum von zwei Jahren und ein Maximalzeitraum von vier Jahren eingehalten werden muss. Im Falle einer Überschreitung des Maximalzeitraums ist eine schriftliche Bestätigung der Krankenkassen zur Anerkennung der Abrechnungsbefähigung erforderlich. Fehlt diese Bestätigung, übernehmen weder die Fortbildungseinrichtung noch das INOMT die Verantwortung für etwaige Probleme der Anerkennung. Zwischen den einzelnen Modulen sollte ein Abstand von drei Monaten eingehalten werden. Die Reihenfolge der Kurse untereinander ist nicht festgelegt, sie wird aber von Seiten des INOMT empfohlen. 

1.2: Der Besuch eines REHA und/oder PV-Kurses ist für die Teilnahme an dem Abschlussexamen nicht zulassungsrelevant. Zur Erlangung der Abrechnungsposition „Krankengymnastik am Gerät“ ist der Besuch eines Reha Kurses verbindlich. 

1.3.: Die Kursgebühren für alle Kursmodule sowie die Examensgebühr müssen vor Examensbeginn vollständig beglichen worden sein. (Achtung bei Fördermaßnahmen!) 

2.: Die schriftliche Abschlussarbeit muss fristgerecht acht Wochen vor Beginn des Examens im Büro des Examensortes in Papierform eingereicht und zusätzlich per Mail in digitaler Form an das Büro der INOMT geschickt worden sein. (Berechnungstag ist der Tag vor Beginn des Examens) 

3.: Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut/-in“ muss anhand der Vorlage einer Berufsurkunde nachweisen werden. 

Andere Berufsgruppen können an dem Examen teilnehmen, das INOMT übernimmt in diesem Fall aber keinerlei Garantie über etwaige Abrechnungsmöglichkeiten oder Ähnlichem gegenüber den Krankenkassen. 

4.: Die Examensordnung muss anerkannt und mit einer eigenhändigen Unterschrift am ersten Tag des Examens das Einverständnis ihrer Gültigkeit, sowie die eigene geistige, physische und psychische Eignung für den Antritt des Examens bekundet werden. 

Examensablauf 

ALLGEMEINES 

Das Examen hat eine Dauer von drei bis fünf Tagen, abhängig von der Größe der Prüfungsgruppe. Da die Stunden des Examens im kurzen System (260UE) zum Gesamtstundenumfang zählen, ist die Dauer des Examens auf fünf Tage festgelegt. An allen Tagen, außer am letzten, herrscht Anwesenheitspflicht von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr. Die Anwesenheit ist durch die eigenhändige Unterschrift auf den ausliegenden Listen zu bekunden. 

PAUSENZEITEN 

Die Teilnehmer können ihre Pausenzeiten frei wählen. Es ist eine Pausenzeit von maximal zwei Stunden pro Examenstag vorgesehen. Die offizielle Pause der Prüfer und anwesenden Assistenten entspricht dem aushängenden Zeitplan und liegt normalerweise zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. 

EXAMENSNUMMER /-PARTNER 

Jedem Teilnehmer wird durch ein Losverfahren eine Examensnummer zugeteilt. Diese bestimmt sowohl den Zeitraum der praktischen Prüfung als auch den Examenspartner und die Examenskommission. Anhand der gezogenen Nummern wird ein Examensplan erstellt, der im Laufe des ersten Tages ausgehängt wird. 

EXAMENSAUFBAU 

Das Examen besteht aus zwei Teilen, erstens einem theoretisch-schriftlichem Teil und zweitens einem mündlich-praktischem Teil mit Demonstrationen an dem zugelosten Probanden sowie einer vorher einzureichenden schriftlichen Befundarbeit. 

EXEMPLARISCHER ABLAUFPLAN 

5 Tage Examen: 

1. Tag 

Beginn 08:45 Uhr 

Vorlage der Teilnahmebescheinigungen, Berufsurkunde und Personalausweis 

Auslosen der Examensnummern 

Schriftliche Prüfung „Extremitäten“ 

Erstellen des Examensplans 

evtl. praktische Nachprüfungen/ freies Üben 

Ende 17:30 Uhr 

2. Tag 

Beginn 09:00 Uhr 

Praktische Prüfungen nach Examensplan 

Freies Üben der restlichen Teilnehmer 

Ende 17:30 

3. Tag 

Beginn 09:00 Uhr 

Evtl. praktische Nachprüfungen 

Praktische Prüfungen nach Examensplan 

Freies Üben der restlichen Teilnehmer 

Ende 17:30 

4. Tag 

Beginn 09:00 Uhr 

Praktische Prüfungen nach Examensplan 

Freies Üben der restlichen Teilnehmer 

Ende 17:30 

5. Tag 

Beginn 09:00 Uhr 

Schriftliche Prüfung „Wirbelsäule“. 

Während der Korrekturzeit haben die Teilnehmer keine Anwesenheitspflicht 

Zertifikatsübergabe zur vorher bekanntgegebenen Uhrzeit 

Ende 

3 Tages Examen: 

1. Tag 

Beginn 09:00 Uhr 

Vorlage der Teilnahmebescheinigungen, Berufsurkunde und Personalausweis 

Auslosen der Examensnummern 

Schriftliche Prüfung „Extremitäten & Wirbelsäule“ 

Erstellen des Examensplans 

evtl. praktische Nachprüfungen 

Praktische Prüfungen nach Examensplan 

Freies Üben der restlichen Teilnehmer 

Ende 17:30 Uhr 

2. Tag 

Beginn 09:00 Uhr 

Praktische Prüfungen nach Examensplan 

Freies Üben der restlichen Teilnehmer 

Ende 17:30 

3. Tag 

Beginn 09:00 Uhr 

Praktische Prüfungen nach Examensplan 

Zertifikatsübergabe zur vorher bekanntgegebenen Uhrzeit 

Ende 

Schriftlich-Theoretische Prüfung 

1. Die schriftlich-theoretische Prüfung besteht aus zwei Teilen: 

a. Extremitäten Klausur 

b. Wirbelsäulen Klausur 

Diese können getrennt (5 Tage) oder zu einer Klausur zusammengefasst (3 Tage) geprüft werden. 

Die schriftlich-theoretische Prüfung besteht je nach Größe der Prüfungsgruppe aus mindestens 50 bis maximal 200 Fragen. Die Fragestellungen sind gemischt und bestehen aus offenen und Multiple-/ Single- Choice Fragen. Das Verhältnis muss entsprechend den von den Krankenkassen geforderten Rahmenbedingungen mindesten 50% offene und maximal bis zu 50% Multiple Choice Fragen betragen. 

2. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn im Gesamtergebnis aus beiden Prüfungsteilen mindestens 60 Prozent der Fragen richtig gewertet werden konnten. 

3. Für die Bearbeitung der Fragen stehen dem Prüfling je nach Anzahl der Fragen mindestens 120 Minuten, maximal 180 Minuten pro Prüfungsteil zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Examensbogen eingezogen. In der Regel erfordert die Beantwortung der gestellten Fragen nicht das gesamte Zeitkontingent. 

4. Eine Frage kann entweder richtig oder falsch gewertet werden. Für eine richtige Antwort gibt es einen Punkt. Für eine falsche Antwort gibt es keinen Punkt. Es werden keine halben oder sonstige Teilpunkte vergeben. Es werden keine Punkte für falsche Fragen abgezogen. 

5. Das Examen ist in Eigenarbeit zu absolvieren. Es werden nur Klausurbogen, Schreibgerät und ein Notizblatt auf dem Tisch geduldet. Bei Betrugsversuchen wird die Klausur (auch ohne Vorwarnung) eingezogen und mit null Punkten (nicht bestanden) bewertet. Ausnahmefälle können Vorort besprochen werden (Sehbehinderung, Legasthenie etc.). Dies muss im Vorfeld am ersten Tag bei der Vorlage der Unterlagen vom Prüfungsteilnehmer/-in angesprochen werden. 

6. Als Betrugsversuch gilt 

a. jegliche externe Hilfe (z.B. Handy, Smartphone, Skript, schriftliche Unterlagen) 

b. jeglicher Versuch Antworten von anderen Prüflingen zu kopieren, sowie das Nichtunterlassen solcher Versuche 

c. das Nutzen aller von der Examenskommission vor Ort untersagten Hilfsmittel 

7. Sollte ein Täuschungsversuch nicht direkt, sondern nachträglich auffallen, kann dieser trotzdem geahndet werden. Auch in diesem Fall gilt die schriftliche Prüfung als nicht bestanden. Sollte der Betrug erst nach Überreichen des Zertifikates auffallen, kann dieses auch nachträglich wieder eingezogen werden. Die Krankenkassen werden in diesem Fall davon in Kenntnis gesetzt. 

8. Der Besuch der Toilette ist nur einzeln gestattet. Der Klausurbogen wird in diesem Zeitraum am Lehrerpult abgegeben. Sobald der erste Teilnehmer den Examensraum verlassen hat, sind keine weiteren Toilettenbesuche gestattet. 

9. Wer vor Ablauf der Zeit mit dem Bearbeiten der Fragen fertig ist, kann seinen Klausurbogen abgeben und darf den Examensraum verlassen. 

10. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird erst bekanntgegeben, sobald beide Teile absolviert, korrigiert und das Gesamtergebnis ermittelt wurde. Das Ergebnis wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vermittelt, die genauen Punktzahlen werden nicht mitgeteilt. 

Leitlinien zur Bewertung der Befundarbeit 

Layout 

Textfluss: gezielter Themen bezogener Ausdruck 

Bilder: nur mit Bezug zum Befund, andere Bilder werden nicht bewertet 

Grafiken/Diagramme: sollen vorhanden sein 

Gestaltung: Gliederung des Befundes zum leichteren Wiederfinden wesentlicher Informationen 

Präsentationsform 

Formalien: entsprechend folgender Vorgabe 

Schriftart: Arial 

Schriftgröße: 11 

Ränder: links 2,5 cm; rechts 4 cm; oben 2,5 cm; unten 2,5 cm 

Schriftzeilenabstand: 1,15 

Verzeichnisse: Inhaltsverzeichnis, Literatur- und Quellenverzeichnis 

Umfang: 10-15 Seiten (hier zählen nur die inhaltlichen Seiten!) 

Quellennachweise: Fußnoten, Fußzeilen oder Harvard Style 

Form und Sprache 

Grammatik: nach deutscher Rechtschreibung 

Fehler: nach deutscher Rechtschreibung 

Wortwahl: gezielte, fachspezifische Ausdrucksweise 

Inhalt 

Anamnese: Belastung–Belastbarkeit; Ebenen; Status präsens- Historia morbi 

Tractusanamnese: T. respiratorius, T. digestivus, T. cardiovascularis, T. urogenitalis 

Inspektion: allgemein, mit klinischem Bezug lokal, mit klinischem Bezug 

Untersuchung: klinisch aussagekräftige Untersuchungsschritte mit Konsequenz 

Interpretation: begründet und nachvollziehbar 

Ebenenmodell: adäquate Einordnung der Probleme des Patienten in das Ebenenmodell 

Therapieziele: Korrelation mit der Interpretation 

Therapiemaßnahmen: Korrelation mit der Zielsetzung; Begründung der Maßnahme 

Verlaufsdokumentation: Prognostik; Überprüfung des Therapieverlaufs; Evaluation des Ergebnisses 

Assessmentverfahren: VAS oder NRS für das Problem (muss nicht Schmerz sein); andere validierte Assessments 

Diskussion: kritische Reflexion des Therapieverlaufs; Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise 

Befundabgabe 

Änderung der Formalien zur Befundeinreichung 

Der Befund muss fristgerecht in Digitaler Form eingereicht werden. Ab dem 01.01.2024 ist eine E-Mail mit dem Befund sowie dieser Prüfungsordnung in Unterschriebener Form im PDF Format an das INOMT (info@manuelle.de) ausreichend, jegliche Papierform entfällt. 

Einzureichen sind also: 

  1. Abschlussarbeit (Befund) 
  2. Kopie der Teilnahmebescheinigungen sowie der Berufsurkunde 
  3. Aktuelle Prüfungsordnung (Unterschrieben) 

Praktische Prüfung 

1. Die praktische Prüfung ist mit dem zugelosten Examenspartner (Probanden) zu absolvieren, dabei werden Sie von der Examenskommission bewertet. Im Anschluss an Ihre Prüfung stehen Sie selbst als Proband für Ihren Examenspartner zur Verfügung. 

2. Die Praktische Prüfung dauert maximal 90 Minuten, pro Person wird mindestens 30 Minuten geprüft. 

3. Es werden folgende Teilbereiche abgefragt: 

a. Untersuchung Extremitäten 

b. Interpretation-Behandlung Extremitäten 

c. Untersuchung Wirbelsäule 

d. Interpretation-Behandlung Wirbelsäule 

e. Anatomie in vivo (Palpation) 

4. Die vorher eingereichte Befundarbeit ist zu einem Sechstel in das Ergebnis der praktischen Prüfung mit einzurechnen. Das Ergebnis der Arbeit wird am Ende der praktischen Prüfung im Kontext des Gesamtergebnisses mitgeteilt. 

5. Die praktische Prüfung besteht insgesamt aus sechs Teilen (s. 3: Teilbereiche a-e & Befundarbeit), die mit jeweils 100 Prozent (Punkten) abgeschlossen werden können. Zum Bestehen ist eine Mindestleistung von 60 Prozent (360 Punkte) in der Summe aller sechs Prüfungsteile nötig. Dabei können die einzelnen Teile untereinander ausgeglichen werden. 

6. Das Ergebnis wird im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und besprochen. Eine weitere Besprechung kann im Falle des Nichtbestehens nur bei ausreichender Begründung in den Tagen der Prüfung von dem/der betroffenen Kursteilnehmer/-in beantragt werden. 

7. Alle Umstände, die das Examen oder dessen Ablauf beeinflussen, sind vor Examensantritt der Examenskommission mitzuteilen (z.B. körperliche / geistige Beeinträchtigungen, sprachliche Barrieren, Schwangerschaft o.ä.). Es obliegt der Examenskommission, im gegebenen Fall die Teilnahme an dem Examen zu verwehren. Mit Antritt der praktischen Prüfung wird die Examenskommission akzeptiert und anerkannt. 

8. Alle für die Prüfung notwendigen Gerätschaften werden von der Examenskommission bereitgestellt. Die Examensteilnehmer brauchen nichts in den Examensraum mitzubringen. (Ausnahme sind Gegenstände, die der eigenen Hygiene dienen (z.B. Handtücher oder Taschentücher), oder notwendige Medikamente, benötigte medizinische Hilfsmittel und ähnliches). 

9. Sofortige Abbruchkriterien für die praktische Prüfung sind: 

a. Patientengefährdung / -verletzung 

b. Verletzung der Sorgfaltspflicht 

c. unangebrachtes Verhalten des Examenskandidaten (zum Beispiel: übermäßig aggressives Auftreten oder unsittlicher Umgang mit Examenskommission und/oder Examenspartner) 

Examensunterlagen / Einsicht 

1. Die Examensunterlagen beinhalten folgende Dokumente: 

a. Schriftliche Arbeit (Befund) 

b. Schriftlich-theoretische Prüfungsunterlagen (Extremitäten und Wirbelsäulen Teil) 

c. Protokoll und Bewertungsbogen der praktischen Prüfung 

d. digitales Bewertungsformular der Befundarbeit 

e. Einverständniserklärung 

2. Es wird keinerlei Einsicht in die Examensunterlagen gewährt. 

3. Die Examensunterlagen verbleiben für die Dauer von 6 Monaten am Examensort. Die Unterlagen der nicht bestanden Examenskandidaten werden vollständig an das Büro des INOMT übermittelt. Diese werden dort bis zum Bestehen des Wiederholungsexamens oder für einen Zeitraum von 12 Monaten aufbewahrt. Nach Ablauf der Fristen sind die Unterlagen zu vernichten. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die persönliche Daten des Examensteilnehmers, sowie der Inhalt der Befundarbeit, unkenntlich gemacht werden. 

4. Im Falle des Nichtbestehens des Examens kann innerhalb von 10 Tagen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein im Büro des INOMT Einsicht in die Examensunterlagen gefordert werden. Diese kann nur in den Geschäftsräumen des INOMT in Walchensee gewährt werden. 

Wiederholungsexamen 

1. Praktischer und theoretischer Examensteil können getrennt voneinander bestanden werden. Im Falle eines Nichtbestehens muss nur der jeweilige Teil wiederholt werden. Jeder Examensteil kann zweimal wiederholt werden. 

2. Das Examen kann an jedem Ort, an dem ein Examen des INOMT stattfindet, wiederholt werden. Eine selbstständige Anmeldung beim Fortbildungszentrum ist in jedem Fall notwendig und unterliegt den jeweiligen AGBs`s des Fortbildungsveranstalters. In jedem Fall ist das Wiederholen eines 

Examensteils mit einer Aufwandsentschädigung verbunden. Diese beträgt im Regelfall mindestens 

150€ für die praktische Prüfung und 

90€ für die schriftlichen- theoretischen Prüfungen, 

kann aber im Einzelfall auch höher ausfallen. 

3. Praktische Wiederholungsexamina finden entweder am Nachmittag des ersten oder am Vormittag des zweiten Examenstages statt. Das schriftlich-theoretische Wiederholungsexamen entspricht dem Modus des jeweiligen Prüfungsortes. 

 

theoretische Prüfungsergebnis nach Abschluss und Korrektur des zweiten schriftlichen Examensteils. 

4. Zum Wiederholungsexamen besteht keine Anwesenheitspflicht mehr. Es werden dementsprechend auch keine absolvierten Unterrichteinheiten bescheinigt. 

5. Im Falle eines nichtbestandenen Examens kann im Gespräch mit dem prüfenden Fachlehrer der Zeitraum, der zur Aufarbeitung der fehlenden Inhalte nötig ist, besprochen werden. Eine Empfehlung, wann eine erneute Examensteilnahme sinnvoll scheint, kann gegeben werden. Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung und keinen verbindlichen Zeitrahmen. 

Ausnahmeregelungen 

1. Der zeitliche Rahmen, sowie der Ablauf des Examens kann im Bedarfsfall angepasst werden. Es werden in jedem Fall nur die Stunden bescheinigt, die geleistet wurden. 

Inkrafttreten 

Die Examensordnung tritt am 01.01.1996 in Kraft. Diese Neuauflage tritt am 01.01.2024 in Kraft und ersetzt die 8. Auflage.